Online-Antrag auf Normsondervertrag Alpspitz-Strom®

über Stromlieferung für Privat- und Geschäftskunden der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen
- gültig im Netzgebiet der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen für eine Leistungsinanspruchnahme bis 30 kW -

Einfach und schnell online hier Ihren Strom bei den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen beantragen.

Alpspitz-Strom® ist grundsätzlich nur für Zuzügler im Gebiet des Marktes Garmisch-Partenkirchen verfügbar. Alle anderen Interessierten bitten wir, sich für ein individuelles Angebot per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu wenden oder sich unter 08821-753 333 über ein Angebot zu informieren.

Schritt 1 von 5Schritt 2 von 5Schritt 3 von 5Schritt 4 von 5Schritt 5 von 5 Eingaben Überprüfen

Daten Auftraggeber (= Rechnungsanschrift)

 

Daten Lieferanschrift

 

Vertragsgegenstand

Die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen beliefern gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages die oben genannte Anlage mit elektrischer Energie mit einer Spannung von 400/230 Volt und einer Frequenz von 50 Hz in marktüblicher Qualität am Ende des Hausanschlusses. Erfordert der störungsfreie Betrieb von Anlagen und Geräten des Kunden eine darüber hinausgehende Qualität, so trifft der Kunde selbst hierfür geeignete Vorkehrungen.

Vertragsart und Preise

„Freiwillig reduzierte Preise ab dem 01.03.2023“ – Bitte beachten Sie: Die Preise ändern sich jährlich zum 1. Januar. Informationen zur Preisanpassung entnehmen Sie bitte den „Allgemeinen Stromlieferbedingungen“ (Schritt 5 im Onlineantrag).

 

Eintarifmessung

Grundpreis Arbeitspreis
Single1) 90,04 €/Jahr 50,08 ct/kWh
Privat und Business 121,03 €/Jahr 46,99 ct/kWh

1) bis 1.000 kWh Jahresverbrauch

 

Zweitarifmessung

Grundpreis

Arbeitspreis

    Hochtarifzeit Niedertarifzeit3)
Single2) 114,54 €/Jahr 56,02 ct/kWh 42,84 ct/kWh
Privat und Business 155,53 €/Jahr 51,86 ct/kWh 42,84 ct/kWh

2) bis 1.000 kWh Jahresverbrauch in der Hochtarifzeit

3) Die aktuellen Tarifzeiten finden Sie hier ("Unterbrechnungszeiten im Netz der Gemeindewerke")

Welche der vorgenannten Preise Anwendung finden, hängt von der beim Kunden verbauten Messeinrichtung ab. Die vorgenannten Preise enthalten die Stromsteuer, Konzessionsabgabe, EEG-, KWKG-, Offshore-Netz-, § 19 StromNEV- und Abschaltbare Lasten-Umlage. Weiterhin sind die Netzentgelte des Verteilnetzbetreibers, Entgelte des Messstellenbetreibers und Messdienstleisters sowie die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Diese Preisbestandteile sind staatlich festgelegt bzw. werden staatlich reguliert. Änderungen fließen als durchlaufender Posten automatisch in die Letztverbraucherpreise ein. Der restliche Preisbestandteil („Lieferanteil“) ändert sich entsprechend der durchschnittlichen Preisentwicklung an der Energiebörse („EEX“) gemäß den „Allgemeinen Stromlieferbedingungen“ (VII. Preisanpassung).

(Option zur Ein- und Zweitarifmessung)
Belieferung mit zertifiziertem Wasserkraftstrom wird gewünscht. Die vorgenannten Arbeitspreise bei Ein- und Zweitarifmessung erhöhen sich hierdurch um (brutto) 1,00 Cent/kWh.

 

Ergänzende Angaben zur Stromversorgung

Jeder Stromzähler hat eine individuelle Zählernummer, welche direkt auf dem Gerät abgelesen werden kann. Sie finden Hier einige Beispiele, wo die Zählernummer angebracht sein kann. Zudem wird die Zählernummer auch in Verbrauchsabrechnungen aufgeführt.

 
Bequem und einfach:
Nutzen Sie den Vorteil des automatischen Lastschrifteneinzugs. So müssen Sie sich nicht mehr um die monatliche Abschlagszahlung kümmern.
 

Vollmacht

Die Gemeindewerke werden hiermit, soweit erforderlich, vom Kunden bevollmächtigt, einen bisherigen Stromliefervertrag des Kunden zum vorgenannten Zeitpunkt zu kündigen und eine eventuell zu Gunsten des bisherigen Stromlieferanten bestehende Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat zu widerrufen. Eine Verpflichtung wird hierdurch für die Gemeindewerke nicht begründet. Entstehen dem Kunden durch einen solchen Abschluss Kosten, wird er vorher von den Gemeindewerken hierüber informiert. Der Kunde ist berechtigt, die Vollmacht jederzeit in Textform zu widerrufen.

Angaben des Kunden

Fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Kunden berühren die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Sind die Angaben des Kunden nicht vollständig oder fehlerhaft, sind die Gemeindewerke berechtigt, den Kunden zur Ergänzung oder Berichtigung aufzufordern oder die Angaben entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten selbst zu ergänzen oder zu berichtigen. Dies gilt auch für Änderungen oder Ergänzungen, die nach Abschluss des Vertrages eintreten.

Vertragslaufzeit

Der Vertrag läuft bis zum Ende des Kalenderjahres. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er von keiner Seite gekündigt wird bzw. werden kann. Die Kündigungsfrist zum jeweiligen Laufzeitende beträgt 3 Monate.

Sonstige Bestimmungen

Die Gemeindewerke entscheiden innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Online-Antrages über dessen Annahme. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Ablehnung durch die Gemeindewerke, so gilt der Vertrag zu dem vorgenannten Zeitpunkt (Lieferbeginn) als geschlossen, ohne dass es einer Unterzeichnung des Vertrages durch die Gemeindewerke bedarf.

Belehrung Widerrufsrecht

Die Belehrung über das Widerrufsrecht samt Widerrufsformular habe ich bei diesem Vertrag zur Kenntnis genommen. Unter Umständen beginnt die Belieferung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist.

Ich akzeptiere die  Allgemeinen Stromlieferbedingungen und habe diese zur Kenntnis genommen.

Die Datenschutzerklärung habe ich gelesen und bin damit einverstanden.

Hier eine Zusammenfassung Ihrer eingetragenen Daten.

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