Vollmacht
Die Gemeindewerke werden hiermit, soweit erforderlich, vom Kunden bevollmächtigt, einen bisherigen Stromliefervertrag des Kunden zum vorgenannten Zeitpunkt zu kündigen und eine eventuell zu Gunsten des bisherigen Stromlieferanten bestehende Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat zu widerrufen. Eine Verpflichtung wird hierdurch für die Gemeindewerke nicht begründet. Entstehen dem Kunden durch einen solchen Abschluss Kosten, wird er vorher von den Gemeindewerken hierüber informiert. Der Kunde ist berechtigt, die Vollmacht jederzeit in Textform zu widerrufen.
Angaben des Kunden
Fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Kunden berühren die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Sind die Angaben des Kunden nicht vollständig oder fehlerhaft, sind die Gemeindewerke berechtigt, den Kunden zur Ergänzung oder Berichtigung aufzufordern oder die Angaben entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten selbst zu ergänzen oder zu berichtigen. Dies gilt auch für Änderungen oder Ergänzungen, die nach Abschluss des Vertrages eintreten.
Vertragslaufzeit
Der Vertrag läuft bis zum Ende des Kalenderjahres. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er von keiner Seite gekündigt wird bzw. werden kann. Die Kündigungsfrist zum jeweiligen Laufzeitende beträgt 3 Monate.
Sonstige Bestimmungen
Die Gemeindewerke entscheiden innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Online-Antrages über dessen Annahme. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Ablehnung durch die Gemeindewerke, so gilt der Vertrag zu dem vorgenannten Zeitpunkt (Lieferbeginn) als geschlossen, ohne dass es einer Unterzeichnung des Vertrages durch die Gemeindewerke bedarf.