Für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt die aus Bundesmitteln finanzierte Energiepreisbremse ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent Ihres Wärmeverbrauchs auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Arbeitspreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin. Entscheidend für die Höhe des Kontingents ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für 2023.

 

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Soforthilfe (Wärme) | Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (Link)

Bio-Fernwärme in Garmisch-Partenkirchen, Broschüre mit Ausbaugebiet

Bescheinigung über die energetische Bewertung nach FW 309 Teile 1 und 7

Informationen zur Energetischen Qualität nach FFVAV und AVBFernwärmeV

Fernwärme - Ausbau in Garmisch-Partenkirchen (.pdf)

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Unsere Fernwärmeversorgung bietet Ihnen höchsten Komfort zu günstigen Preisen. Durch den Einsatz von Biogas schont sie die Umwelt, erlaubt den Verzicht auf teure Renovierungsmaßnahmen und wertet Ihr Grundstück nachhaltig auf.

 
Aktuelle Informationen

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