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Grüngutannahme aus Privathaushalten der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen in der Bioabfallverwertungsanlage Loisachauen Grüngutannahme Öffnungszeiten
Loisachauen 53
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Aktuelle Informationen |
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05.01.2021 Christbaumabfuhr 2021 bei den GemeindewerkenDie Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen führen am 08.Januar 2021 wieder die kostenlose Christbaumabfuhr durch. |
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14.12.2020 Soll das Biomüll sein?Wenn man sich den Inhalt vieler Biomülltonnen ansieht möchte man meinen: ja. |
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23.04.2020 Verlängerung der „Sommer“-Öffnungszeiten der Grüngut-annahme in der Bioabfallverwertungsanlage in den LoisachauenAufgrund der guten Witterung besteht für die Bürger des Marktes Garmisch-Partenkirchen bis zum Samstag, den 21.11.2020 weiterhin die Möglichkeit das Grüngut am Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr und am Samstag von 9:00 bis 13:00 Uhr an der Bioabfallverwertungsanlage in den Loisachauen kostenlos anzuliefern. Ab 24.11.2020 ist die Annahme dann nur noch dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr möglich.
Die Öffnungstage Dienstag/Donnerstag/Samstag gelten dann wieder ab 30.03.2021 Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 08821/753-333. |
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10.05.2019 Gelbe Tonnen ab sofort wieder erhältlichAb sofort können Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen wieder kostenpflichtig gelbe Tonnen bei den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen erwerben. Viele Bürger verwenden solche Tonnen gern zur Aufbewahrung „gelber Säcke“. Die Gemeindewerke weisen aber darauf hin, dass gegenüber den „Dualen Systemen“ - jedenfalls derzeit - kein Anspruch auf Leerung solcher Tonnen besteht. |
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Telefon: 08821/753-6330 E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Einwurfszeiten Glas-ContainerDie Gemeindewerke bitten die Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde die geltenden Einwurfzeiten
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Folgende Abfälle sind Problemmüll und können bei der mobilen Problemmüllsammlung abgegeben werden:
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Den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen wurde mit Bescheid vom 18.10.2010 die Ausnahmegenehmigung zum Betrieb von Müllsammelfahrzeugen in der Zeit von 06:00 - 07:00 Uhr erteilt. Der Bescheid kann auf Anfrage bei den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen eingesehen werden. |
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20.10.2015 BGH entscheidet Grundsatzfrage gemäß Antrag der Kommunen. In letzter Instanz hat der BGH nun mehr klargestellt, dass Systembetreiber kein Eigentum - auch nicht in Form des Miteigentums - an den von Kommunen gesammelten Altpapiermengen erlangen. Damit ist die seit langem zwischen Kommunen und Systembetreibern in Streit stehende Grundsatzfrage des Eigentums am Altpapier abschließend und zugunsten der Kommunen geklärt. (Urteil vom 16.10.2015; Az. V ZR 240/14). Zuvor hatte bereits das Landgericht Ravensburg und das OLG Stuttgart als Berufungsgericht entsprechend entschieden und in seiner seit Langem vertretenen Rechtsauffassung bestätigt. Da sich mit dem Wertstoff Altpapier in den vergangenen Jahren Erlöse erzielen ließen, kommt die Verwertung des kommunalen Anteils am Altpapier den Bürgern zugute. Kommunen folgen hier der Verpflichtung durch das Abgaberecht und lassen die damit erzielten Erlöse vollständig in die Gebührenkalkulation einfließen. |
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