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nach Inkrafttreten der VDE-Anwendungsregeln VDE-AR-N 4100 und VDE-AR-N 4105 zum 26.04.2019, haben sich die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden, geändert.

Diese Änderungen waren Anlass für die Überarbeitung der Technischen Anschlussbedingungen.

Die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen ändern zum 01.05.2019 die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss von Anlagen an ihr Niederspannungsnetz.

Die neuen Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2019), gem. des vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – BDEW herausgegebenen Musterwortlautes, sind ohne Übergangsfrist ab dem 01.05.2019 gültig.

Die neuen Anschlussbedingungen sind ab sofort auf der Homepage der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen verfügbar.

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