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Allgemein | Wir bauen für Sie | SEPA | Olympia Eissportzentrum |
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Strom | Gas | Fernwärme | Wasser | Abwasser | Abfallwirtschaft |
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28.07.2017 Die Sicherheit der elektrischen Anlage Ihres Hauses wird möglicherweise durch eine Erdung über das öffentliche Wasserrohrnetz erreicht. Nach den geltenden VDE Bestimmungen ist es seit dem 01.10.1990 nicht mehr zulässig (gilt auch für Bestandsanlagen), das Wasserrohrnetz für die Erdung zu benutzen. Zwei wichtige VDE - Bestimmungen für das Errichten einer Erdungsanlage sind die DIN VDE 0100 T 410 Schutz gegen elektrischen Schlag und die DIN VDE 0100 T 540 Erdung, Schutzleiter, Potenzialausgleichsleiter. Im Zuge der Erneuerung/ Auswechslung/ Reparatur der Wasserleitungen werden die bestehenden Hausanschlussleitungen aus Metall durch Leitungen aus Kunststoff ersetzt. Bei Rohrschäden werden Rohrstücke aus Kunststoff bzw. Kupplungen mit Gummidichtungen eingesetzt. Kunststoff leitet den Strom nicht. Damit verliert das öffentliche Wasserrohrnetz seine Funktion als Erder. Bei Anlagen, in den das Wasserrohrnetz noch als Erder, Erdungsleiter oder Blitzschutzerder verwendet wird, sind daher ggf. Maßnahmen an der Elektroinstallation erforderlich. Nach den einschlägigen Bestimmungen ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung der Anschlussnehmer (in der Regel der Eigentümer) verantwortlich. Wir weisen Sie deshalb darauf hin, dass Sie aus Sicherheitsgründen die Elektroinstallation Ihres Hauses von einem eingetragenen Elektroinstallateur überprüfen und ggf. den geänderten Bedingungen (z.B. Staberder oder Banderder) anpassen lassen sollten, da ohne ausreichende elektrische Schutzmaßnahmen unter Umständen Lebensgefahr für Hausbewohner und für die mit Wasserleitungsarbeiten beauftragten Handwerkern besteht. Vorsorglich wiesen wir Sie darauf hin, dass für die Überprüfung und ggf. erforderliche Erneuerungsmaßnahmen anfallende Kosten zu Ihren Lasten gehen, da Sie für die Sicherheit der elektrischen Anlage nach den geltenden gesetzlichen Regelungen selbst verantwortlich sind. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Eintritt etwaiger Personen- oder Sachschäden, die infolge der Nutzung des Wasserrohrnetzes zur Erdung der elektrischen Anlage entstehen, eine Haftung der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen ausgeschlossen ist! Bei Fragen zur Vorgehensweise zur nachträglichen Erdung oder zu Ihrer Hausinstallation wenden Sie sich bitte an einen Elektroinstallateur Ihres Vertrauens. für sonstige Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. |
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29.03.2017 |
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05.08.2016 Werberufe von Stromanbietern |
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Umsatzsteuer-Änderung ab 01. Oktober 2014 Reverse-Charge-Verfahren (RCV) bei Bauleistungen |
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Hinweise für Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen bei Bauarbeiten |
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Wir bauen für Sie |
Nähere Information unter Telefon: 08821/753-0 oder e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Abwasserleitungsverlegung Schorn- und Reintalstraße sowie Obermühlweg WO: Schorn- und Reintalstr. sowie Obermühlweg von Kreuzung Hauptstr. bis Einmündung Wettersteinstr. den Abwasserkanal Um die dringend notwendigen Bauarbeiten durchführen zu können, muss in den genannten Straßenabschnitten jeweils eine Straßenvollsperrung erfolgen, was zu Verkehrsbehinderungen führen wird. Die Gemeindewerke bitten die Verkehrsteilnehmer die gesperrten Bereiche zu meiden und auf anderen Strecken auszuweichen. |
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Hauptwasserleitungsverlegung Brauhausstraße WO: Brauhausstraße 17 bis Friedhof Ecke Lazarettstraße Um die dringend notwendigen Bauarbeiten durchführen zu können, muss im genannten Straßenabschnitt eine halbseitige Straßensperrung (zeitweise eine Straßenvollsperrung) erfolgen, was zu Verkehrsbehinderungen führen wird. Die Gemeindewerke bitten die Verkehrsteilnehmer, den Bereich zu meiden und auf anderen Strecken zu umfahren. |
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Gasleitungsverlegung Riffelstraße WO: Riffelstraße von Hsnr. 18 bis Hsnr. 12 Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 08821 / 753-6285 |
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Abwasserleitungsverlegung WO: Kreuzungsbereich Mühlstraße / Von-Müller-Straße Die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen müssen noch 2 Hauptkanäle im Kreuzungsbereich Mühlstraße / Von-Müller-Straße an das nun fertige Regenrückhaltebecken anschließen. Die direkte Verbindung zwischen Zugspitz- und Maximilianstraße entfällt in dieser Zeit, eine Ausweichmöglichkeit besteht über den Josefsplatz oder den Husarenweg.Fußgänger und Radfahrer können die Sperrung über die Mühlstraße umgehen. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 08821/753-6481 |
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Abwasserleitungsverlegung Olympiastraße WANN: ab dem 05.04.2018 bis voraussichtlich Mitte August 2018 Um die dringend notwendigen Bauarbeiten durchführen zu können, muss im genannten Straßenabschnitt eine Straßenvollsperrung erfolgen, was zu Verkehrsbehinderungen führen wird. |
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Informationen zu SEPA |
Nähere Information unter Telefon: 08821/753-555 oder e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Was bedeutet SEPA?SEPA ist die Abkürzung für "Single Euro Payments Area", dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser besteht aus 32 europäischen Ländern. Innerhalb der SEPA werden europaweit standardisierte Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen angeboten. Dadurch können künftig Verbraucher und Unternehmen im SEPA-Raum ihren bargeldlosen Zahlungsverkehr auch über die Ländergrenzen hinweg so einfach und bequem tätigen wie in ihrem Heimatland. Wen betrifft SEPA?Jeder Kontoinhaber, ob Privatperson oder Unternehmen, ist von der Umstellung auf SEPA betroffen. Die EU hat den 1. Februar 2014 als verbindliches Datum für die endgültige Verwirklichung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA, Single Euro Payments Area) festgelegt. Die heute bestehenden Zahlungsverkehrs- verfahren können daher nur noch bis zum 31. Januar 2014 genutzt werden. Was ändert sich zukünftig für mich?Um SEPA-Überweisungen oder -Lastschriften zu tätigen, benötigen Sie die IBAN (= die internationale Kontonummer) und den BIC (auch SWIFT-Code genannt) statt der heute genutzten Kontonummer und Bankleitzahl. Beides finden Sie heute schon auf Ihrem Kontoauszug. Was ist die IBAN und wie lautet die IBAN für mein Girokonto?Die IBAN ist eine weltweit gültige Kontonummer. Dies umfasst alle notwendigen Angaben, um eine Kontoverbindung eindeutig zu identifizieren. Die IBAN zu ihrem Girokonto finden Sie auf Ihrem Kontoauszug. Wo finde ich IBAN und BIC?Sie finden Ihre IBAN und den BIC Ihres Zahlungsdienstleisters auf Ihrem Kontoauszug. Auch im Online-Banking, etwa unter "Meine Daten", "Kontodetails" - je nachdem wie dieser Bereich bei Ihrem Zahlungsdienstleister benannt wird -, können Sie IBAN und BIC finden. Zudem sind diese Angaben inzwischen auch auf den Bankkundenkarten der meisten Zahlungsdienstleister aufgedruckt. Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?Ein SEPA-Lastschriftmandat (kurz: Mandat) ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften und ersetzt Ihre bisherige Einzugsermächtigung. Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung. Was ist eine Mandatsreferenz und eine Gläubiger-Identifikationsnummer?Die Mandatsreferenz ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats (z.B. Rechnungsnummer oder Kundennummer) und ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer dessen eindeutige Identifizierung. Hier finden Sie das Formular für die Einzugsermächtigung: |
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