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Grund- und Ersatzversorgung für Garmisch-Partenkirchen

 
 
Abwendungsvereinbarung gemäß § 15 Abs. 5 StromGVV ab dem 1.1.2022

Abwendungsvereinbarung Strom

 

Grund- und Ersatzversorgung mit Strom für Haushaltkunden

Besonderer Referenzpreis für die Niedertarifzeiten
Ab dem 1. August 2023 greift die Änderung des Strom-Preisbremsengesetzes. Diese gewährt Haushaltskunden für den Zeitraum von August bis Dezember 2023 eine zusätzliche Entlastung, indem sie den Referenzpreis im Niedertarif auf 28 ct/kWh festlegt. Diese Entlastung wird im Zuge der Jahresabrechnung berücksichtigt.

 


Als Grundversorger in Garmisch-Partenkirchen beliefern wir alle Kunden,
die sich für keinen anderen Tarif entscheiden, mit unserer Grundversorgung.
Das bedeutet, Sie erhalten sofort Strom, wenn Sie an das Netz angeschlossen sind,
zum Beispiel bei Neubauten oder wenn Sie gerade erst umgezogen sind.

  • automatisch und fair versorgt
  • keine Laufzeit
  • für Garmisch-Partenkirchen

Ab dem 01.03.2023 gelten für Haushaltskunden in den Grund- und Ersatzversorgung Strom folgende Preise:

Eintarifmessung (ohne Schwachlastregelung) Jahresgrundpreis Arbeitspreis
  brutto 116,92€ 47,99 ct/kWh
  (netto) (98,25€) (40,33 ct/kWh)
Zweitarifmessung (mit Schwachlastregelung) Jahresgrundpreis Arbeitspreis
  brutto 151,43€  
  (netto) (127,25€)  
in der Hochtarifzeit (HT) brutto   51,50 ct/kWh
  netto   (43,28 ct/kWh)
in der Niedertarifzeit (NT) brutto   43,62 ct/kWh
  netto   (36,66 ct/kWh)


Preise inkl. derzeit geltende Umsatzsteuer in Höhe von 19%, gültig ab 01.03.2023.

*Tarifzeiten:      
Niedertarifzeiten (NT) Montag – Freitag:   0-6 Uhr und 22-24 Uhr
  Samstag:   0-6 Uhr und 13-24 Uhr
 

Sonntag/Feiertag:

 

0-24 Uhr

 

Für ca. 80% Ihres Vorjahresverbrauchs zahlen Sie nur 40 ct/kWh, für die übrigen ca. 20% zahlen Sie die oben genannten Preise.

Detaillierte Informationen zu den Änderungen der einzelnen Preisbestandteile finden Sie hier:

Preise ab 01.03.2023 (PDF)

Preise ab 01.01.2023 (PDF)

 

Öffentliche Bekanntmachung
Preisanpassung in der Ersatzversorgung Strom
für Nicht-Haushaltskunden

 

1. Nicht-Haushaltskunden ohne Lastgangmessung

Ab dem 01.03.2023 gelten nachfolgende Arbeits- und Grundpreise
für Nicht-Haushaltskunden ohne Lastgangmessung in der Strom-
Ersatzversorgung:

Eintarifmessung (ohne Schwachlastregelung) Jahresgrundpreis Arbeitspreis
  brutto 116,92€ 58,75 ct/kWh
  (netto) (98,25€) (49,37 ct/kWh)
Zweitarifmessung (mit Schwachlastregelung) Jahresgrundpreis Arbeitspreis
  brutto 151,43€  
  (netto) (127,25€)  
in der Hochtarifzeit (HT) brutto   61,63 ct/kWh
  netto   (51,79 ct/kWh)
in der Niedertarifzeit (NT) brutto   54,84 ct/kWh
  netto   (46,09 ct/kWh)

 

2. Nicht-Haushaltskunden mit Lastgangmessung

Nicht-Haushaltskunden mit Lastgangmessung wird ein Versorgeranteil von netto 44,10 ct/kWh
berechnet. Hinzu kommen als "durchlaufende Posten" sämtliche Preisbestandteile entsprechend §40
Abs.3 EnWG sowie vergleichbare, von jedem Stromlieferanten zu tragende Belastungen (insb.Netz- und
Messentgelte, Konzessionsabgabe, KWK-Umlage, Umlage nach §19 StromNEV, Offshore-
Netzumlage, Umlage für abschaltbare Lasten, Stromsteuer) einschließlich der Umsatzsteuer.

 

3. Zusatz

Sämtliche vorgenannten Preise gelten nicht für die Produkte Alpspitz-
Strom® und Zugspitz-Strom®. Detaillierte Informationen zu
den Änderungen der einzelnen Preisbestandteile finden Sie unter www.gw-gap.de/preise/preise-strom

Preise ab 01.03.2023 (PDF)

Preise ab 01.09.2022 (PDF)


                                                                                                                                                          

 

Download StromGVV (PDF)