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Grund- und Ersatzversorgung für Garmisch-Partenkirchen

Abwendungsvereinbarung gemäß § 15 Abs. 5 StromGVV ab dem 1.1.2022

Abwendungsvereinbarung Strom

Grund- und Ersatzversorgung mit Strom für Haushaltkunden


Als Grundversorger in Garmisch-Partenkirchen beliefern wir alle Kunden,
die sich für keinen anderen Tarif entscheiden, mit unserer Grundversorgung.
Das bedeutet, Sie erhalten sofort Strom, wenn Sie an das Netz angeschlossen sind,
zum Beispiel bei Neubauten oder wenn Sie gerade erst umgezogen sind.

  • automatisch und fair versorgt
  • keine Laufzeit
  • für Garmisch-Partenkirchen

Ab dem 01.03.2023 gelten für Haushaltskunden in den Grund- und Ersatzversorgung Strom folgende Preise:

Eintarifmessung (ohne Schwachlastregelung) Jahresgrundpreis Arbeitspreis
brutto 116,92€ 47,99 ct/kWh
(netto) (98,25€) (40,33 ct/kWh)
Zweitarifmessung (mit Schwachlastregelung) Jahresgrundpreis Arbeitspreis
brutto 151,43€
(netto) (127,25€)
in der Hochtarifzeit (HT) brutto 51,50 ct/kWh
netto (43,28 ct/kWh)
in der Niedertarifzeit (NT) brutto 43,62 ct/kWh
netto (36,66 ct/kWh)


Preise inkl. derzeit geltende Umsatzsteuer in Höhe von 19%, gültig ab 01.03.2023.

*Tarifzeiten:
Niedertarifzeiten (NT) Montag – Freitag: 0-6 Uhr und 22-24 Uhr
Samstag: 0-6 Uhr und 13-24 Uhr

Sonntag/Feiertag:

0-24 Uhr

Für ca. 80% Ihres Vorjahresverbrauchs zahlen Sie nur 40 ct/kWh, für die übrigen ca. 20% zahlen Sie die oben genannten Preise.

Detaillierte Informationen zu den Änderungen der einzelnen Preisbestandteile finden Sie hier:

Preise ab 01.03.2023 (PDF)

Preise ab 01.01.2023 (PDF)

Preise ab 01.03.2022 (PDF)

Öffentliche Bekanntmachung
Preisanpassung in der Ersatzversorgung Strom
für Nicht-Haushaltskunden

1. Nicht-Haushaltskunden ohne Lastgangmessung

Ab dem 01.03.2023 gelten nachfolgende Arbeits- und Grundpreise
für Nicht-Haushaltskunden ohne Lastgangmessung in der Strom-
Ersatzversorgung:

Eintarifmessung (ohne Schwachlastregelung) Jahresgrundpreis Arbeitspreis
brutto 116,92€ 58,75 ct/kWh
(netto) (98,25€) (49,37 ct/kWh)
Zweitarifmessung (mit Schwachlastregelung) Jahresgrundpreis Arbeitspreis
brutto 151,43€
(netto) (127,25€)
in der Hochtarifzeit (HT) brutto 61,63 ct/kWh
netto (51,79 ct/kWh)
in der Niedertarifzeit (NT) brutto 54,84 ct/kWh
netto (46,09 ct/kWh)

2. Nicht-Haushaltskunden mit Lastgangmessung

Nicht-Haushaltskunden mit Lastgangmessung wird ein Versorgeranteil von netto 44,10 ct/kWh
berechnet. Hinzu kommen als "durchlaufende Posten" sämtliche Preisbestandteile entsprechend §40
Abs.3 EnWG sowie vergleichbare, von jedem Stromlieferanten zu tragende Belastungen (insb.Netz- und
Messentgelte, Konzessionsabgabe, KWK-Umlage, Umlage nach §19 StromNEV, Offshore-
Netzumlage, Umlage für abschaltbare Lasten, Stromsteuer) einschließlich der Umsatzsteuer.

3. Zusatz

Sämtliche vorgenannten Preise gelten nicht für die Produkte Alpspitz-
Strom® und Zugspitz-Strom®. Detaillierte Informationen zu
den Änderungen der einzelnen Preisbestandteile finden Sie unter www.gw-gap.de/preise/preise-strom

Preise ab 01.03.2023 (PDF)

Preise ab 01.09.2022 (PDF)

Preise ab 01.08.2022 (PDF)


                                                                                                                                                          

Download StromGVV (PDF)