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Zum 01.03.2023 wird eine außerplanmäßige Preissenkung für unsere Bestandskunden stattfinden. Die genaue Höhe können Sie den unten aufgeführten Preisen entnehmen. Die meisten Kunden profitieren ebenfalls von der aus Bundesmitteln finanzierten gesetzlichen Strompreisbremse. Für Haushaltskunden und kleinere Unternehmen wird der Brutto-Arbeitspreispreis pro kWh für ca. 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt. Das heißt Sie zahlen für diesen Verbrauch maximal 40 ct/kWh inkl. Umsatzsteuer.

Besonderer Referenzpreis für die Niedertarifzeiten
Ab dem 1. August 2023 greift die Änderung des Strom-Preisbremsengesetzes. Diese gewährt Haushaltskunden für den Zeitraum von August bis Dezember 2023 eine zusätzliche Entlastung, indem sie den Referenzpreis im Niedertarif auf 28 ct/kWh festlegt. Diese Entlastung wird im Zuge der Jahresabrechnung berücksichtigt.

 

Alpspitz-Heizstrom - Unser Heizstrom für Garmisch-Partenkirchen

Preisblatt Alpspitz-Heizstrom ab 01.01.2024

Preisblatt Alpspitz-Heizstrom ab 01.03.2023

Preisblatt Alpspitz-Heizstrom ab 01.01.2023

 

Zugspitz-Heizstrom - Unser Heizstrom für das Umland

Preisblatt Zugspitz-Heizstrom ab 01.01.2024

Preisblatt Zugspitz-Heizstrom ab 01.03.2023

Preisblatt Zugspitz-Heizstrom ab 01.01.2023

 

 

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Unser Serviceteam berät Sie dazu gern unter der Telefonnummer 08821 753 333, per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder persönlich vor Ort in unserem Kundenzentrum.