Logo

 

Garmisch-Partenkirchen: Sanierung mit Close-Fit-Lining

Eine grabungs­freie Meth­ode zur Sanierung ein­er Trinkwasser­leitung kam bei den Gemein­dew­erken Garmisch-Partenkirchen zum Ein­satz. Die Meth­ode nen­nt sich ​Close-Fit-Lin­ing“.

Mehr dazu: hier

Gemeinde Farchant: Drei Gemeinden, eine Kooperation bei der Wasserversorgung

Loisach­tal — Die Mil­lio­nen-Investi­tio­nen zum Anschluss an das Wasser­netz mit Grain­au und Garmisch-Partenkirchen sind abgeschlossen. Nun ist Farchant auf der sicheren Seite.

Mehr dazu: hier

 

Erdung von elektrischen Anlagen über öffentliche metallene Wasserleitungen

Die Sicherheit der elektrischen Anlage Ihres Hauses wird möglicherweise durch eine Erdung über das öffentliche Wasserrohrnetz erreicht.

Nach den geltenden VDE-Bestimmungen ist es seit dem 01.10.1990 nicht mehr zulässig, das Wasserrohrnetz für die Erdung zu benutzen (dies gilt auch für Bestandsanlagen). Zwei wichtige VDE-Bestimmungen für das Errichten einer Erdungsanlage sind die DIN VDE 0100-410 Schutz gegen elektrischen Schlag und die DIN VDE 0100-540 Erdung, Schutzleiter, Potenzial-ausgleichsleiter.

Im Zuge der Erneuerung/ Auswechslung/ Reparatur der Wasserleitungen werden die bestehenden Hausanschlussleitungen aus Metall durch Leitungen aus Kunststoff ersetzt. Bei Rohrschäden werden Rohrstücke aus Kunststoff bzw. Kupplungen mit Gummidichtungen eingesetzt. Kunststoff leitet den Strom nicht.

Damit verliert das öffentliche Wasserrohrnetz seine Funktion als Erder. Bei Anlagen, in den das Wasserrohrnetz noch als Erder, Erdungsleiter oder Blitzschutzerder verwendet wird, sind daher ggf. Maßnahmen an der Elektroinstallation erforderlich. Nach den einschlägigen Bestimmungen ist für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung der Anschlussnehmer (in der Regel der Eigentümer) verantwortlich.

Wir weisen Sie deshalb darauf hin, dass Sie aus Sicherheitsgründen die Elektroinstallation Ihres Hauses von einem eingetragenen Elektroinstallateur überprüfen und ggf. den geänderten Bedingungen anpassen lassen sollten, da ohne ausreichende elektrische Schutzmaßnahmen unter Umständen Lebensgefahr für Hausbewohner und für die mit Wasserleitungsarbeiten beauftragten Handwerkern besteht.

Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass für die Überprüfung und ggf. erforderliche Erneuerungsmaßnahmen anfallende Kosten zu Ihren Lasten gehen, da Sie für die Sicherheit der elektrischen Anlage nach den geltenden gesetzlichen Regelungen selbst verantwortlich sind.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Eintritt etwaiger Personen- oder Sachschäden, die infolge der Nutzung des Wasserrohrnetzes zur Erdung der elektrischen Anlage entstehen, eine Haftung der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen ausgeschlossen ist!

Bei Fragen zur Vorgehensweise zur nachträglichen Erdung oder zu Ihrer Hausinstallation wenden Sie sich bitte an einen Elektroinstallateur Ihres Vertrauens. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Download (PDF)

 
 

"Unterschätztes Leitungswasser"

Trinkwasser aus der Leitung statt Flaschenwasser aus dem Supermarkt.

5 gute Gründe Leitungswasser zu trinken:

leitungswasser 

 

Beste Qualität direkt aus dem Wasserhahn

Leitungswasser ist das am Besten kontrollierte Lebensmittel in Deutschland, die Qualitätsvorschriften sind strenger als die für Flaschenwasser. Das in Garmisch-Partenkirchen, Grainau und Farchant zur Verfügung gestellte Trinkwasser ist absolut unbelastet und wird ohne jegliche Aufbereitung, so wie es aus den Grundwasser gepumpt wird, direkt an die Bürger verteilt.

Unschlagbarer Kostenvorteil

Warum Wasser in Plastikflaschen kaufen, wenn es Zuhause um ein vielfaches günstiger aus der Leitung kommt? Leitungswasser ist jederzeit überall frisch und kühl zugänglich und kostet Sie gerade einmal 0,1 Cent pro Liter.

Maximale Nachhaltigkeit des Leitungswassers

Die Energie-Bilanz der Plastikflaschen ist schlecht. Sie werden aus dem fossilen Rohstoff Erdöl hergestellt. Nicht nur die Herstellung, auch das Abfüllen und die oft langen Transportwege verbrauchen wertvolle Energie.

Regionale Wertschöpfung statt Gewinnmaximierung von Großkonzernen

Unterstützen sie Ihren Trinkwasserversorger vor Ort, indem sie dessen Wasser zu Niedrigstpreisen konsumieren. Mit jedem Cent mehr, der in die örtliche Trinkwasserversorgung investiert werden kann, ist die tägliche Versorgung unseres Lebensmittels Nr. 1 auch zukünftig gesichert.

Höchster Komfort

Schwere Kisten nach Hause schleppen, leere Pfandflaschen in der Vorratskammer stapeln und zurück zum Laden tragen. Wasser in Flaschen zu kaufen bedeutet Anstrengung. Und das, obwohl wir stattdessen Zuhause einfach nur den Hahn aufdrehen müssten.

Eigentlich ziemlich unnötig, oder?

 

 

 

Wasser als "Quelle des Lebens"

Bedeutung von Trinkwasser

 Wasser1

Wasser ist durch nichts zu ersetzen, denn Wasser ist die Quelle des Lebens und zugleich unser wichtigstes Lebensmittel.

Eine funktionierende öffentliche Trinkwasserversorgung ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer modernen Industriegesellschaft. Die Bereitstellung von Wasser in der erforderlichen Qualität und Menge ist Grundlage für menschliche Gesundheit, wirtschaftliche Entwicklung und Wohlstand.

 

Ordentliche, hygienisch einwandfreie Trinkwassersysteme gehören nach Art. 57 der bayerischen Gemeindeordnung als Daseinsvorsorge, unabhängig von der jeweiligen Betriebsform, zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden.

Die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen als öffentliche Einrichtung, haben diese Pflichtaufgaben schon immer sehr ernst genommen. Die Wasserversorgung als öffentliches Gut darf nicht privatisiert werden.

Des Weiteren handeln die Gemeindewerke Ga.-Pa. nach den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes, der Trinkwasserverordnung und dem Technischen Regelwerk des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches)


Trinkwassergewinnungsanlagen bis zum Jahre 2017

Die Anfänge der ersten öffentlichen Trinkwassersysteme in Garmisch-Partenkirchen reichen bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück.

Die historischen Entwicklungen der Trinkwasserbereitstellungen in den vergangenen ca.  150 Jahren erstrecken sich dabei von ursprünglichen Oberflächen-Wassernutzungen mittels öffentlicher Laufbrunnen über Quellfassungen bis zu Grundwasserförderanlagen.

Auch wenn seit dieser Zeit eine ausreichende Versorgung mit Trinkwasser gegeben ist, bedarf es ständig fortwährender Anstrengungen, diesen Stand sowohl in qualitativer, wie auch quantitativer Hinsicht zu erhalten bzw. die Versorgungssicherheit zu verbessern.

 

Zusammenarbeit mit unseren Nachbargemeinden


Gemeinde Grainau

Am 27. Januar 2011 fanden die offizielle Einweihung und die Inbetriebnahme der neuen gemeinsamen Gewinnungsanlagen der Gemeinden Grainau und Garmisch-Partenkirchen statt.

Seit diesem Zeitpunkt werden mittels vier Trinkwasserbrunnen aus einer Tiefe von bis zu 120 Meter die Grundwasservorkommen gefördert.

Über eine ca. 6 km lange Zubringerleitung fließt das Trinkwasser durch das Gemeindegebiet von Grainau in das Trinkwassernetz von Garmisch-Partenkirchen.

Farchant

Seit dem 30.06.2016 erfolgt auch die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Farchant über ein an das Trinkwasserversorgungsnetz der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen angeschlossenes „Pumpwerk Farchant“.

Wasser2

Die 3 Gemeinden haben die gemeinsame Wassergewinnung und die Wassernutzung in einer Zweckvereinbarung im Jahr 2016 öffentlich-rechtlich festgehalten.

Somit werden die drei Gemeinden Grainau, Ga.-Pa. und Farchant mit dem im Gemeindegebiet von Grainau gewonnen Trinkwasser versorgt. Jede Gemeinde unterhält für sich eine separate Not- bzw. Ersatzwasserversorgung.

 

 


Schutzgebiete

Wasser3

Die Grundwasservorkommen in Grainau werden durch ein natürliches Trinkwasserschutzgebiet ohne konkurrierende Nutzungen und Risikofaktoren gesichert. Das Schutzgebiet liegt hauptsächlich in Waldgebieten, in völlig intakter Natur. Hohe natürliche Filterschichten sichern und erhalten die hohe Qualität unseres natürlichen Lebensmittels.

In Garmisch-Partenkirchen selbst stehen die bestehenden Brunnenanlagen als Ersatz- Anlagen jederzeit einspeisebereit zur Verfügung. Das bestehende Schutzgebiet um die Gewinnungsanlage ist daher weiterhin in seiner ursprünglichen Form notwendig.

 

Trinkwassernetz Garmisch-Partenkirchen

Die in Garmisch-Partenkirchen ankommende Zubringerleitung aus den Gewinnungsanlagen Grainau speist an der westlichen Ortsgrenze von Garmisch mit natürlichem Gefälle in das nachgelagerte Trinkwassernetz ein.

Bevor das Trinkwasser im Ortsnetz verteilt wird, durchläuft es zur Druckanpassung eine Trinkwasserturbine, die für ca. 75 Haushalte Strom erzeugt.

Von dort verteilt sich das Trinkwasser durch ein Rohrnetz von ca. 251 km Leitungslänge auf ca. 5.500 Hausanschlüsse. Das Versorgungsnetz erstreckt sich dabei wegen der unterschiedlichen Höhenlagen der Versorgungsgebiete über mehrere Druckzonen.

Jeder Einwohner von Garmisch-Partenkirchen verbraucht am Tag durchschnittlich ca. 120 Liter Trinkwasser. Es werden etwa 50 Liter zum Baden oder Duschen, ca. 35 Liter für die Toilettenspülung, ungefähr 30 Liter zum Waschen und Geschirrspülen sowie 3-5 Liter für Essen und Trinken benötigt. Je nach Jahreszeit beträgt der tägliche Wasserverbrauch der Einwohner und Gäste von Garmisch-Partenkirchen zwischen 7.000 und 8.000 Kubikmeter  (1 Kubikmeter sind 1.000 Liter oder mehr als fünf Badewannen voll)


Weitere Trinkwasseranlagen Griesen und Zugspitze

Die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen versorgen darüber hinaus noch den Ortsteil Griesen über einen eigenen Tiefbrunnen.

Das Zugspitzplatt befindet sich ebenfalls im Versorgungsbereich der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen. Dieses Trinkwasser wird aus dem Versorgungsnetz der Gemeinde Grainau entnommen und über eine Hochdruckpumpanlage bis auf 2600m üNN gefördert.

 

Unsere Tätigkeiten , Aufgaben und Serviceleistungen


Die Betreuung der Trinkwassernetze der Gemeinden Garmisch-Partenkirchen und Farchant erfolgt von den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen rund um die Uhr, jahraus und jahrein. Der Betrieb sowie alle Wartungs- und Unterhaltsmaßnahmen laufen für Sie weitgehend unbemerkt ab. Die einwandfreie Hygiene unserer Gewinnungs- Speicher- und Verteilungsanlagen, sowie die Versorgungssicherheit unserer Abnehmer mit unserem einzigartigen Trinkwasser hat für uns höchste Priorität. Unser qualifiziertes Fachpersonal mit hohem Fortbildungsstandard bemüht sich rund um die Uhr um Ihre Versorgung mit Trinkwasser dem „Lebensmittel Nr.1“.

Den Beschäftigten unseres Wasserversorgungsunternehmens (WVU) fallen für die Erhaltung dieser Betriebssicherheit wichtige Aufgaben zu. Unter dem obersten Grundsatz der absoluten Hygiene gilt es, alle Betriebsabläufe zu sichern, Ortsnetzanalysen (Ortung von Rohrbrüchen und sonstigen Beschädigungen) durchzuführen, Rohrbrüche zu beheben, Wasserleitungen und Zähler auszuwechseln, Wasserkammern zu reinigen, Schutzgebiete zu kontrollieren, Anlagen und Gebäude zu warten.

Neue Wasserleitungen werden im Zuge von Straßenerneuerungen und Hausneubauten verlegt und veraltete Leitungsteile bei Bedarf ersetzt. In all den Jahren haben die Gemeindewerke ein Rohrnetz von ca. 156 km Hauptleitungen, sowie ca. 95 km Hausanschlussleitungen mit den dazugehörigen ca. 7.000 erdverlegten Armaturen und ca. 630 Hydranten aufgebaut. Zahlreiche Speicheranlagen mit einem Gesamtvolumen von ca. 10.000 m³ (entspricht 10 Mio. Liter) sorgen für zusätzliche Versorgungssicherheit.

 

Wasser4

 

Für eine stets einwandfreie Trinkwasserversorgung in Garmisch-Partenkirchen und zur Behebung sämtlicher Störungen im komplexen System der Wasserversorgung, auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten, sorgt rund um die Uhr, das ganze Jahr über, ein organisiertes Bereitschaftsdienst-Team. 

 

Darüber hinaus wird die Qualität und Organisationsstruktur der Wasserversorgung der Gemeindewerke Ga.-Pa. seit 2010 durch ein „Technisches Sicherheitsmanagement“, kurz TSM, im 5 Jahresrhythmus extern geprüft und zertifiziert.

 Wasser5

Dieses Qualitätssiegel des DVGW (Deutschen Verein des Gas- und Wasserfachs) beweist wie gewissenhaft die Gemeindewerke mit Trinkwasser umgehen. 

 

 Wasserqualität

 Unser Trinkwasser benötigt keinerlei Aufbereitung!

Es wird frisch, klar, bekömmlich und unverändert an die Verteilungsnetze der Gemeinde Grainau, der Gemeinde Farchant und den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen abgegeben. Die Trinkwasserqualität sowohl aus den Tiefen der Wassergewinnung Grainau, als auch aus der Ersatzwasserversorgung von Garmisch-Partenkirchen übertrifft alle gesetzlichen Qualitätsanforderungen.

Darüber hinaus ist unser Trinkwasser für Säuglingsernährung und für natriumarme Ernährung gemäß den Vorgaben der Mineral-, Quell- und Tafelwässer geeignet.

Wie die immer wiederkehrenden Trinkwasseruntersuchungen ausweisen, handelt es sich beim angelieferten Wasser um ein in mikrobiologischer, physikalisch-chemischer und chemischer Hinsicht auch bezüglich der korrosionschemischen Eigenschaften, einwandfreies Trinkwasser.

Das Wasser aus der Wassergewinnung Grainau ist dem weichen Härtebereich (ca. 7,5 - 8°dH [Grad deutscher Härte]) zuzuordnen.

Die Trinkwasserqualität für die Zugspitze entspricht ebenfalls den Werten der Gewinnungsanlagen der Gemeinde Grainau.

Auch die Trinkwasserqualität im Ortsteil Griesen ist ebenfalls einwandfrei, unterscheidet sich aber von den Werten in Grainau und Garmisch-Partenkirchen in einigen chemisch-physikalischen Parametern.

Überzeugen Sie sich selbst anhand unserer Trinkwasseranalysen oder wenden Sie sich bei Fragen an unsere zuständigen Kontaktpersonen.

Wasser6

Lieber Wasserverbraucher,

wir sind stolz darauf, dass wir Sie mit unserem einmaligen Trinkwasser und wichtigstes Lebensmittel als reines Naturprodukt aus den tiefen Gebirgsformationen unserer Heimat versorgen können.

Wir bitten Sie mit diesem Lebensmittel sorgsam umzugehen und mit Hilfe Ihres Hausinstallateurs auch die privaten Trinkwassersinstallationsanlagen ordnungsgemäß (technisch und hygienisch) zu betreiben.

Bleiben Sie mit Ihrem Versorger, den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen in Kontakt.

Ihre Fragen beantworten wir gerne.

Verwaltungsgebäude
Adlerstraße 25
82467 Garmisch-Partenkirchen


Telefon: 08821 / 753-0
Telefax: 08821 / 753-6321


Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Vorübergehende Stilllegungen von Trinkwasser-
Installationen in Gebäuden (z. B. in den Ferien
oder bei Betriebsunterbrechungen)

Sollten Sie in der Situation sein einen Betrieb, ein Gebäude oder eine Gebäudeeinheit (z.B. Wohnung) nicht mehr nutzen zu können, müssen Sie auch sicherstellen, dass das Trinkwasser dort auch weiterhin geschützt ist. Hier wird beschrieben, was Sie bei vorübergehenden Stilllegung der Trinkwasser-Installation zu beachten haben.
Zum Schutz des Trinkwassers sind die Vorgaben der DIN EN 806-5 und der DIN 1988-100 zu beachten.

Was heißt das für Sie?
Sollte abzusehen sein, dass Sie die Anlage bis auf weiteres nicht mehr benutzen, müssen Sie

  • entweder den bestimmungsgemäßen Betrieb aufrechterhalten
  • oder die Trinkwasser-Installation vorübergehend stilllegen (Betriebsunterbrechung).


Was ist der bestimmungsgemäße Betrieb?
Bestimmungsgemäßer Betrieb einer Trinkwasser-Installation bedeutet die Durchströmung, das heißt, die regelmäßige Nutzung aller Wasserhähne und anderer Entnahmestellen (Duschen, Toiletten…) im Gebäude bzw. in der Wohnung.
Der bestimmungsgemäße Betrieb einer Trinkwasser-Installation ist dann gegeben, wenn das Trinkwasser in der Anlage mindestens alle sieben Tage, besser alle drei Tage, vollständig ausgetauscht wird. Dies kann durch regelmäßiges Öffnen aller Wasserhähne sichergestellt werden (z. B. wenn Sie in den Urlaub fahren und jemand Ihre Blumen gießt, sollte die Person alle Wasserhähne einmal pro Woche öffnen und das Wasser fließen lassen). Ein solcher bestimmungsgemäße Betrieb kann auch durch Spülarmaturen automatisch sichergestellt werden.
Es gibt verschiedene Anbieter solcher Armaturen auf dem Markt.

Was bedeutet es, die Trinkwasser-Installation vorübergehend stillzulegen
(Betriebsunterbrechung)?
Bei einer längerfristigen Stilllegung einer Trinkwasser-Installation in einem Gebäude ist diese mit Trinkwasser befüllt zu belassen und am Hausanschluss an der Hauptabsperrarmatur abzusperren.
Ist eine Wohnung und kein ganzes Gebäude betroffen, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren.
Nur in wenigen Ausnahmefällen ist es notwendig, die Anlage zu entleeren. Dies ist möglichst zu vermeiden, da durch die Entleerung auch Verschmutzungen und Verkeimungen in die Trinkwasser-Installation eingetragen werden können.

Wie wird eine Trinkwasser-Installation wieder in Betrieb genommen?
Wenn Sie Ihren Betrieb wieder aufnehmen, müssen Sie auch die Trinkwasser-Installation wieder in Betrieb nehmen. Hierzu genügt es üblicherweise, alle Entnahmestellen vollständig zu öffnen und das Wasser bis zur Temperaturkonstanz abfließen zu lassen. Dies können Sie leicht überprüfen, indem Sie Ihren Finger in den Wasserstrahl halten, bis sich die Temperatur des kalten Trinkwassers sich nicht mehr ändert.
Sollte Ihre Trinkwasser-Installation entleert oder länger als sechs Monate im befüllten Zustand belassen worden sein, beauftragen Sie bitte ein Fachinstallationsunternehmen zur sicheren Wiederinbetriebnahme der betroffenen Trinkwasser-Installation. Denn die Leitungen sind vor Inbetriebnahme ggf. erneut gründlich nach DIN EN 806-4 zu spülen.

 

Flyer für private Haushalte (PDF)

Wir benutzen Cookies
Um die Webseite optimal gestalten und anzeigen zu können, werden Cookies verwendet. Es werden ausschließlich unbedingt erforderliche Cookies eingesetzt. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.