Grund- und Ersatzversorgung für Garmisch-Partenkirchen

  
Abwendungsvereinbarung gemäß § 15 Abs. 5 StromGVV ab dem 1.1.2022

Abwendungsvereinbarung GAS

 
 

Als Grundversorger in Garmisch-Partenkirchen beliefern wir alle Kunden, die sich für keinen anderen Tarif entscheiden, mit unserer Grundversorgung.
Das bedeutet, Sie erhalten sofort Erdgas, wenn Sie an das Netz angeschlossen sind, zum Beispiel bei Neubauten oder wenn Sie gerade erst umgezogen sind.

  • automatisch und fair versorgt
  • keine Laufzeit
  • für Garmisch-Partenkirchen

Preise und Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas von Haushaltskunden

Wir passen die Verbrauchspreise („Arbeitspreise“) in der Erdgas-Grundversorgung zum 01.03.2023 an. Die Erhöhung erfolgt in allen Tarifstufen, während die Jahresgrundpreise konstant bleiben. Nachstehend die Lieferpreise ab 01.03.2023:

Tarifstufe Verbrauchsgrenzen
von              bis
  Jahres-
grundpreis
Arbeitspreis
Stufe 1 0 kWh 7.000 kWh brutto 64,74 € 16,83 ct/kWh 
      (netto) (60,50 €) (15,73 ct/kWh) 
Stufe 2 7.001 kWh 25.000 kWh brutto 90,42 € 16,46 ct/kWh 
      (netto) (84,50 €) (15,38 ct/kWh) 
Stufe 3 25.001 kWh 150.000 kWh brutto 150,34 € 16,22 ct/kWh 
      (netto) (140,50 €) (15,16 ct/kWh) 
Stufe 4 150.001 kWh 500.000 kWh brutto 365,95 € 16,08 ct/kWh 
      (netto) (342,01 €) (15,03 ct/kWh) 
Stufe 5 500.001 kWh 1.500.000 kWh brutto 1.603,67 € 15,83 ct/kWh 
      (netto) (1.498,76 €) (14,79 ct/kWh)

Die Preise gelten nicht für die Produkte Alpspitz-Gas® und Zugspitz-Gas®. Detaillierte Informationen zu den Änderungen der einzelnen Preisbestandteile finden Sie unter https://www.gw-gap.de/preise/preise-gas.
Preise inkl. derzeit geltende Umsatzsteuer in Höhe von 7%.

Für ca. 80% Ihres Vorjahresverbrauchs zahlen Sie nur 12 ct/kWh, für die übrigen ca. 20% zahlen Sie die oben genannten Preise.

Preise ab 01.03.2023 (PDF)

Preise ab 01.01.2023 (PDF)

Preise ab 01.11.2022 (PDF)

Preise ab 01.03.2022 (PDF)

 

Preisanpassung in der Ersatzversorgung Erdgas für Nicht-Haushaltskunden


1.    Nicht-Haushaltskunden ohne Lastgangmessung
Ab dem 01.03.2023 gelten nachfolgende Arbeits- und Grundpreise für Nicht-Haushaltskunden ohne Lastgangmessung in der Erdgas-Ersatzversorgung: 

Tarifstufe Verbrauchsgrenzen
von              bis
  Jahres-
grundpreis
Arbeitspreis
Stufe 2 10.001 kWh 25.000 kWh brutto 90,42 € 23,06 ct/kWh 
      (netto) (75,98 €) ( 21,55 ct/kWh) 
Stufe 3 25.001 kWh 150.000 kWh brutto 150,34 € 22,69 ct/kWh 
      (netto) (126,33 €) ( 21,20 ct/kWh) 
Stufe 4 150.001 kWh 500.000 kWh brutto 365,95 € 22,45 ct/kWh 
      (netto) (307,52 €) ( 20,98 ct/kWh) 
Stufe 5 500.001 kWh 1.500.000 kWh brutto 1.603,67 € 22,32 ct/kWh 
      (netto) (1.347,62 €) ( 20,86 ct/kWh) 

 

2.    Nicht-Haushaltskunden mit Lastgangmessung

Nicht-Haushaltskunden mit Lastgangmessung wird ein Versorgeranteil von netto 24,46 ct/kWh
berechnet. Hinzu kommen als "durchlaufende Posten" sämtliche Preisbestandteile entsprechend §40
Abs.3 EnWG sowie vergleichbare, von jedem Gaslieferanten zu tragende Belastungen (insb. Netz- und
Messentgelte, Bilanzierungsumlage, Konzessionsabgabe, CO2-Abgabe nach dem BEHG,
Erdgassteuer, Gasumlage und Gasspeicherumlage) einschließlich der Umsatzsteuer.

 

3.    Zusatz

Diese Preise gelten nicht für die Produkte Alpspitz-Gas® und Zugspitz-Gas®. Detaillierte Informationen zu den Änderungen der einzelnen Preisbestandteile finden Sie unter https://www.gw-gap.de/preise/preise-gas

Preise ab 01.03.2023 (PDF)

Preise ab 01.09.2022 (PDF)

Preise ab 01.12.2021 (PDF)


                                                                                                                                                          

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